Die Expertenbegutachtung im Normsetzungsprozeß bedeutet die Untersuchung und Schätzung des Inhaltes einer belibigen normativen Rechtsakte oder ihres Entwurfs mit dem Ziel etwaige rechtliche, politische, finanzwirtschaftliche, soziale, kriminologische, ökologische, demographische und andere Folgen der Verabschiedung (Veröffentlichung) dieser normativen Rechtsakte festzustellen.
Die Begutachtung wird zu einem integrierenden Bestandteil des Normsetzungsprozesses und ist auf Qualitätssicherung gezielt.
Zu grundlegenden normativen Rechtsakten, die die Art der Begutachtung sowie Fälle und Verfahrensordnung verankern, gehören:
- Gesetz der Republik Belarus N 361-З vom 10. Januar 2000 “Über die normativen Rechtsakten der Republik Belarus”;
- Regeln zur Vorbereitung der Entwürfe von normativen Rechtsakten, bestätigt durch den Erlaß des Präsidenten der Republik Belarus N 359 vom 11. August 2003 “Über einige Maßnahmen zur Vervollkommnung der normsetzenden Tätigkeit”;
- Vorschrift über die Verfahrensordnung bei der kriminologischen Expertise von Entwürfen der normativen Rechtsakten bestätigt durch den Erlaß des Präsidenten der Republik Belarus N 244 vom 29. Mai “Über die kriminologische Expertise von Gesetzentwürfen der Republik Belarus”;
Laut Bestimmungen des Gesetzes der Republik Belarus “Über die normativen Rechtsakten der Republik Belarus” ist die Begutachtung im Normsetzungsprozeß folgenderweise einzuteilen:
obligatorische und nicht obligatorische Begutachtung;
juristische, kriminologische, finanzielle, wirtschaftliche (ökonomische), ökologische und andere Arten der Begutachtung (abhängig von der Thematik der Begutachtung).
Zur obligatorischen Begutachtung gehören juristische und kriminologische Begutachtung (in Bezug auf Gesetzentwürfe).
Finanzielle, wirtschaftliche (ökonomische), ökologische und andere Arten der Begutachtung von Entwürfen der normativen Rechtsakten werden auf Beschluß des entsprechenden Normsetzungsorganes (Amtsangestellten) durchgeführt.