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ÜBER DAS ZENTRUM
       Grundlagen der Rechtsstellung
       Leitung und Struktur
       Entstehung
NORMSETZENDE TATIGKEIT
       Allgemeine Vorschriften
       Rechtsakten zur Regelung der normsetzenden Tätigkeit
       Planung der normsetzenden Tätigkeit
VORBEREITUNG VON ENTWÜRFEN DER RECHTSVORSCHRIFTEN
       Automatisiertes System zur Vorbereitung der Entwürfe von normativen Rechtsaktenn der Republik Belarus
       Metodische Leitung bei der Vorbereitung der Entwürfe von Rechtsakten
JURISTISCHE EXPERTENBEGUTACHTUNG DER ENTWÜRFE VON NORMATIVEN RECHTSVORSCHRIFTEN
       Allgemeine Vorschriften
       Obligatorische juristische Expertenbegutachtung der Entwürfe von normativen Rechtsvorschriften
       Kriminologische Expertise
SYSTEMATISIERUNG DER GESETZGEBUNG UND DIE GESETZESSAMMLUNG DER REPUBLIK BELARUS
       Rechtsakten zur Regelung der Systematisierung der Gesetzgebung
       Kodizes (Gesetzbücher) der Republik Belarus
       Gesetzessammlung der Republik Belarus
WISSENSCHAFTLICHE UND ANALYTISCHE ARBEIT
       Wissenschaftliche Beirat und Aspirantur (Doktorantur)
       Forschungsarbeit im Institut für rechtliche Forschungen
INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT
       OSZE und UNDP
       EURASEC
       Internationale Migrationsorganisation (IMO)
       Institut für rechtliche Forschungen der Republik Kazakhstan
       Schweizerische Gesellschaft für Gesetzgebung&Evaluation
       Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit


 Planung der normsetzenden Tätigkeit

Die Planung wird zum ersten Stadium des Normsetzungsprozesses und bedeutet die Ausarbeitung von Konzeptionen zur Vervollkommnung der Gesetzgebung der Republik Belarus, von staatlichen Programmen der Vorbereitung der Rechtsaktenentwürfe, von Jahresplänen zur Vorbereitung der Gesetzentwürfe, die durch den Präsidenten der Republik Belarus zu bestätigen (zustimmen) sind. Die staatlichen Programme sollen für einen Zeitraum nicht weniger als 5 Jahre angenommen werden. Die Ausarbeitung von obengenanten Konzeptionen, staatlichen Programmen und Jahresplänen sowie ihre Vorlage zur Bestätigung (Zustimmung) durch den Präsidenten der Republik Belarus sind vom Zentrum abzuwickeln.

Der Entwurf eines Jahresplanes der Vorbereitung von Gesetzentwürfen ist durch das Zentrum auszuarbeiten und dies:

            aufgrund der Konzeptionen zur Vervollkommnung von Gesetzgebung der Republik Belarus sowie aufgrund der staatlichen Programme der Vorbereitung von Entwürfen der rechtlichen Normativakte der Republik Belarus;

            aufgrund der Vorschläge ausgehend von Rechtsträgern der gesetzgeberischen Initiative sowie von der Repräsentantenkammer der Nationalversammlung der Republik Belarus, vom Verfassungsgericht, vom Obersten Gerichtshof, vom Höheren Wirtschaftsgericht, von der Administration beim Präsidenten der Republik Belarus, vom Komitee für Staatliche Kontrolle, vom Staatlichen Sekretariat des Rates für Sicherheit der Republik Belarus, von der Nationalbank, von der Zentralkommission für Wahlen und Durchführung von nationalen Volksabstimmungen.

Bei der Ausarbeitung vom Entwurf eines Jahresplanes werden auch die Vorschläge behandelt, die von wissenschaftlichen Anstalten, gesellschaftlichen Vereinigungen und Bürgern ausgehen.Die Vorschläge zur Vorbereitung der Gesetzentwürfe für jedes nächste Kalenderjahr sind dem Zentrum, in der Regel, nicht später als zum 1. September zuzuführen. Die Vorschläge zur Vorbereitung der Gesetzentwürfe, die dem Zentrum nach dem 1. Dezember zugeführt sind, werden zur Behandlung nicht angenommen, wenn diesbezüglich kein anderer Beschluß des Präsidenten der Republik Belarus vorliegt.

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Bersona Straße, 1a
220050 Minsk
Republik Belarus
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fax: +375-17-222 40 96
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