Laut Artikel 1 des Gesetzes der Republik Belarus “Über die normativen Rechtsakten der Republik Belarus” bedeutet die normsetzende Tätigkeit solch eine wissenschaftliche und organisatorische Tätigkeit, die auf Vorbereitung, Gutachten, Abänderung und Ergänzung, Verabschiedung (Herausgabe), Auslegung, vorläufige Einstellung der Wirkung, Anerkennung der Außerkraftsetzung von Rechtsvorschriften oder deren Außerkrafttreten hingerichtet ist.
Die normsetzende Tätigkeit besteht aus einer Reihe von aufeinander folgenden Stadien, derer Gesamtheit den Normsetzungsprozeß bildet. Zu den Stadien des Normsetzungsprozesses gehören:
Die Planung der normsetzenden Tätigkeit.
Die normsetzende Initiative.
Die Vorbereitung des Entwurfes der jeweiligen Rechtsvorschrift.
Die Verabschiedung (Heraugabe) der Rechtsvorschrift.
Die Eintragung der normativen Rechtsakte in das Nationalregister der Rechtsakten der Republik Belarus.
Die Veröffentlichung der normativen Rechtsakte.
Beteiligung des Zentrums an der normsetzenden Tätigkeit
Stadium |
aktionsfeld |
Planung der normsetzenden Tätigkeit |
Erarbeitet, koordiniert und unterbreitet zur Billigung Konzeptionen, Staatsprogramme, Jahrespläne der Vorbereitung von Gesetzentwürfen, übt die Kontrolle über deren Erfüllung aus |
Vorbereitung von Gesetzentwürfen |
- erarbeitet unmittelbar Gesetzentwürfe
- führt die methodische Leitung bei der Vorbereitung von Gesetzentwürfen aus
führt analytische und wissenschaftliche Forschungen durch |
Vorlage von Gesetzentwürfen dem Subjekt der Gesetzesinitiative
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- übt die Kontrolle über die Termineinhaltung bei der Vorlage von Gesetzentwürfen
- unterbreitet Gesetzentwürfe im Falle ihrer Vorbereitung innerhalb des Zentrums
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Vorlage von Gesetzentwürfen in das Repräsentantenhaus der Nationalversammlung der Republik Belarus
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- führt obligatorische juristische Expertenbegutachtung von Gesetzentwürfen
- übt die Kontrolle über die Termineinhaltung bei der Vorlage von Gesetzentwürfen
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Prüfung von Gesetzentwürfen in das Repräsentantenhaus der Nationalversammlung der Republik Belarus |
führt obligatorische juristische Expertenbegutachtung hinsichtlich der Abänderungen und/oder Zusatzanträgen zu Gesetzentwürfen innerhalb des Repräsentantenhauses der Nationalversammlung der Republik Belarus |
Billigung von Gesetzentwürfen beim Rat der Nationalversammlung der Republik Belarus
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Vorlage des Gesetzes der Republik Belarus zur Signatur des Präsidenten der Republik Belarus |
Veröffentlichung von Gesetzen der Republik Belarus
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Eintragung von Gesetzen der Republik Belarus in den Nationalregister der Rechtsakten der Republik Belarus |
Inkraftreten von Gesetzen der Republik Belarus
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- erlernt die Praxis bei der Anwendung von Gesetzen der Republik Belarus und prognostiziert die Folgen derer Verabschiedung (Veröffentlichung)
- trifft jeweilige Maβnahmen, um normative Rechtsakten in Übereinstimmung mit Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften der Republik Belarus zu bringen
- führt erforderliche Maβnahmen zur Systematisierung von Gesetzen der Republik Belarus durch, gewährleistet die Vorbereitung und Führung des Gesetzessammlung der Republik Belarus
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