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ÜBER DAS ZENTRUM
       Grundlagen der Rechtsstellung
       Leitung und Struktur
       Entstehung
NORMSETZENDE TATIGKEIT
       Allgemeine Vorschriften
       Rechtsakten zur Regelung der normsetzenden Tätigkeit
       Planung der normsetzenden Tätigkeit
VORBEREITUNG VON ENTWÜRFEN DER RECHTSVORSCHRIFTEN
       Automatisiertes System zur Vorbereitung der Entwürfe von normativen Rechtsaktenn der Republik Belarus
       Metodische Leitung bei der Vorbereitung der Entwürfe von Rechtsakten
JURISTISCHE EXPERTENBEGUTACHTUNG DER ENTWÜRFE VON NORMATIVEN RECHTSVORSCHRIFTEN
       Allgemeine Vorschriften
       Obligatorische juristische Expertenbegutachtung der Entwürfe von normativen Rechtsvorschriften
       Kriminologische Expertise
SYSTEMATISIERUNG DER GESETZGEBUNG UND DIE GESETZESSAMMLUNG DER REPUBLIK BELARUS
       Rechtsakten zur Regelung der Systematisierung der Gesetzgebung
       Kodizes (Gesetzbücher) der Republik Belarus
       Gesetzessammlung der Republik Belarus
WISSENSCHAFTLICHE UND ANALYTISCHE ARBEIT
       Wissenschaftliche Beirat und Aspirantur (Doktorantur)
       Forschungsarbeit im Institut für rechtliche Forschungen
INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT
       OSZE und UNDP
       EURASEC
       Internationale Migrationsorganisation (IMO)
       Institut für rechtliche Forschungen der Republik Kazakhstan
       Schweizerische Gesellschaft für Gesetzgebung&Evaluation
       Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit


 Metodische Leitung bei der Vorbereitung von Entwürfen der Rechtsakten

Die organisatorisch-methodologische Versorgung bei der Vorbereitung von Entwürfen der Gesetzgebungsakten in der Republik Belarus wird in folgenden Formen ausgeführt:

            die Zusammenfassung von noch nicht anwendbaren Regeln der Normsetzungstechnik sowie von anderen im Bereich der normsetzenden Technik entstehenden Problemen und dies mit dem Ziel einheitliche Standpunkte zur Lösung jener Probleme zu finden, einschließlich mittels der Durchführung von Rundtische unter der Bedingung einer vertretenden Beteiligung der interessierten Staatsorgane (Organisationen) und nachfolgender Zuleitung von Empfehlungen jener Rundtische den interessierten Staatsorganen (Organisationen) für Anwendung in der Normsetzungstätigkeit;
das Erlernen der Praxis bei der Ausübung in den staatlichen Organen (Organisationen) vom Automatisierten System zur Vorbereitung der Entwürfe von normativen Rechtsakten der Republik Belarus mit dem Ziel die Notwendigkeit der Vervollkommnung dieses System festzustellen;
die Vorbereitung von Erläuterungen zu Fragen der Anwendung von die Normsetzungstätigkeit regulierender Gesetzgebung;
die Beratung von in den staatlichen Organen (Organisationen) im Beruf tätigen Fachleuten;
die Durchführung von Studien zu Fragen der Normsetzungstätigkeit in verschiedenen staatlichen Organen (Organisationen), einschließlich der Frage der Prognostizierung der Folgen als Resultat der Verabschiedung von normativen Rechtsakten;
die Organisation von Forschungsaufenthalten für Mitarbeiter der staatlichen Organe (Organisationen) innerhalb des Nationalzentrums für Gesetzgebung und rechtliche Forschungen der Republik Belarus;
die Analyse von normativen Rechtsakten, verabschiedet (veröffentlicht) durch staatliche Verwaltungsorgane, Gebiets-Exekutivkomitees (Minsk-Stadt-Exekutivkomitee) zur Feststellung der Problematik bei der Anwendung der Normsetzungstechnik sowie zur Auffindung der Wege für die Lösung von existierenden Problemen.

Im Zentrum sind entsprechende methodische Empfehlungen ausgearbeitet und bestätigt worden, die bei der Vorbereitung von Entwürfen der Rechtsakten anzuwenden sind und zwar:

1) Methodische Empfehlungen zum Ersetzen der auf dem Territorium der Republik Belarus anwendbaren normativen Rechtsvorschriften der UdSSR und der BSSR durch die normativen Rechtsakten der Republik Belarus;

2) Methodische Empfehlungen zur Vorbereitung der Entwürfe von Verzeichnissen der normativen Rechtsakten (ihrer Struktureinheiten), die als nichtig anzuerkennen sind;

3) Methodische Empfehlungen zur Vorbereitung der aus der obligatorischen Expertenbegutachtung resultierenden Expertenbefunde;

4) Methodische Empfehlungen zur Durchführung von analytischen Untersuchungen;

5) Methodische Empfehlungen zum Erlernen der Praxis bei der Anwendung von normativen Rechtsakten;

6) Methodische Empfehlungen zur Erarbeitung von staatlichen Programmen der Vorbereitung von Entwürfen der Rechtsakten, von Jahresplänen zur Vorbereitung der Gesetzentwürfe und zur Ausübung der Kontrolle über ihrer Realisierung;

7) Methodische Empfehlungen zur Anwendung vom Paket-Prinzip bei der Vorbereitung und Verabschiedung (Veröffentlichung) von Entwürfen der Rechtsakten;

8) Methodische Empfehlungen zur Analyse von normativen Rechtsakten der Nationalbank der Republik Belarus, der Nationalakademie der Wissenschaften vom Belarus, Ministerien, anderer staatlichen Verwaltungsorgane der Republik, sowie jeweiliger Behörden des Minsk-Stadt-Abgeordnetenrates, der Gebiets-Exekutivkomitees (des Minsk-Stadt-Exekutivkomitees);

9) Methodische Empfehlungen zur Vorbereitung von Begründungen der Notwendigkeit hinsichtlich der Verabschiedung der Gesetze der Republik Belarus und zur Prognostizierung der Folgen derer Verabschiedung.

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