Mit dem Ziel die Funktionsfähigkeit des Nationalzentrums für Gesetzgebung und rechtliche Forschungen der Republik Belarus im Bereich der wissenschaftlichen Tätigkeit zu sichern führt der im Rahmen des Zentrums geschaffene Wissenschaftliche Beirat seine Arbeit aus. Der Wissenschaftliche Beirat wird zum beratenden Organ, er hat die wichtigsten Fragen zu behandeln, die mit der Durchführung von Fundamental- und Applikationsforschung im wissenschaftlichen Bereich sowie mit der Fortbildung von Mitarbeitern einer höheren Qualifikation gebunden sind.
Außerdem, das Zentrum führt die Fortbildung von Mitarbeitern einer höheren Qualifikation wie in stationär als auch in freier Aspirantur (Doktorantur) in folgenden Fachrichtungen aus:
1. Staat und Recht: Theorie und Geschichte; Geschichte der Rechts- und Staatslehren;
2. Verfassungsrecht; Kommunalrecht;
3. Bürgerliches Recht; Unternehmensrecht; Familienrecht; internationales Privatrecht;
4. Arbeitsrecht; Recht der sozialen Sicherheit;
5. Naturschätzerecht; Agrarrecht; Umweltrecht;
6. Strafrecht und Kriminologie; Strafvollzugsrecht;
7. Völkerrecht; europäisches Recht;
8. Verwaltungsrecht; Finanzrecht; Informationsrecht
9. Zivilprozeßrecht; Arbitrageverfahren.